Seit nunmehr einer Woche gilt der neue Bußgeldkatalog. Die Novelle trat am 9. November 2021 in Kraft.
Neben drastischen Erhöhungen der Bußgelder/Verwarngeld der für verbotswidriges Parken und Halten, haben sich aber auch bei Geschwindigkeitsübertretungen die „Strafen“ drastisch erhöht, bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen teilweise sogar verdoppelt.
Zu bemerken ist, dass bei selbst für falsches/verbotswidriges Parken bzw. Halten sogar Punkte im Fahreignungsregister vorgesehen sind. Wenn beispielsweise durch verbotswidriges Parken oder Halten in 2. Reihe oder auf Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder das Fahrzeug auf einem Geh- und/oder Radweg länger als 1 Stunde abgeparkt wurde. Nach dem Willen des Bundesministeriums soll die Einstufung des Verstoßes als schwerwiegender Verstoß oder nicht schwerwiegender Verstoß die zuständige Behörde vor Ort treffen. Die Gerichte werden sich zwangsläufig in der Zukunft nunmehr auch mit Parkverstößen zu beschäftigen haben und einschätzen müssen, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurden.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird wie auch das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse streng mit Bußgeldern zwischen 200 – 320 Euro geahndet sowie einem Monat Fahrverbot.
Geschwindigkeitsübertretungen (PKW ohne Anhänger bis 3,5 t) werden nunmehr wie folgt geahndet:
Überschreitung
bis 10 km/h
11-15 km/h
16-20 km/h
21-25 km/h
26-30 km/h
31-40 km/h
41-50 km/h
51-60 km/h
61-70 km/h
über 70 km/h
innerorts
30 €
50 €
70 €
115 €
180 €
260 €
400 €
560 €
700 €
800 €
außerorts
20 €
40 €
60 €
100 €
150 €
200 €
320 €
480 €
600 €
700 €