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Unsere Schwerpunkte

Rechtsgebiete

Was wir für Sie tun können

Die Schwerpunkte unserer Arbeit

Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht leisten sowohl präventive Beratung im Bereich des Arbeitsrechtes wie auch Beratung und Vertretung in Streitfällen.

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Beratung bei Vertragsabschlüssen
  • Beratung bei Störungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutz mit Mutterschutzrecht und Schwerbehindertenschutz
  • Durchführung und Vertretung von Arbeitgeberinteressen in Kündigungsschutzprozessen
  • Arbeitnehmervertretung in Kündigungsschutzverfahren, Erhebung von Kündigungsschutzklagen jeglicher Art
  • Die gerichtliche Abwehr und Geltendmachung von Lohnforderungen und Lohnnebenforderungen
  • Das arbeitsrechtliche Anfechtungsverfahren

Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis sind oft umfassend im Vertrag, aber auch im Gesetz geregelt. Dennoch gibt es immer wieder zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Hier setzt unsere umfassende und kompetente Beratung und Vertretung ein. Wir versuchen mit Ihnen, frühzeitig Konflikte zu vermeiden. Bei streitigen Auseinandersetzungen nutzen wir für Sie den weitest möglichen Gestaltungsraum.

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihre Ansprechpartner ist RA Tiek.

Nichts ist unangenehmer, als sich in der Zeit der Trauer auch noch um eine Erbauseinandersetzung im Rahmen einer Erbengemeinschaft oder um Pflichtteilsansprüche zu sorgen. Wer vorsorgt, hat weniger Sorgen, weshalb wir Sie bei der

  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Einsetzung von Vor- und Nacherben
  • Erteilung von Auflagen und Vermächtnissen oder – Bestellung eines Testamentsvollstreckers

und anderen Fragen erbrechtlicher Vorsorge kompetent beraten.

Von unserer Erfahrung können Sie auch nach einem Erbfall profitieren. Wir begleiten Sie deshalb auch bei der

  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Regulierung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Prüfung der Erbunwürdigkeit, des Erbverzichts oder des Erbschaftskaufes und – der Erbscheinserteilung

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Erbrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Dr. Schoewe.

Haben Sie Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis, Ihrem Führerschein? Haben Sie Fragen zu ihrem Punktekonto in Flensburg oder droht gar die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), der so genannte Idiotentest?

In all diesen Fällen sollten Sie sich mit der Fahrerlaubnisbehörde nicht selbst auseinandersetzen, sondern möglichst frühzeitig sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der auf diesem Rechtsgebiet Spezialist ist. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechtes tätig. Oft geht es meinen Mandanten auch um ganz persönliche, vor allem aber berufliche Probleme, die im Zusammenhang mit dem drohenden Verlust des Führerscheines auch die berufliche Existenz betreffen, z.B. bei Alkohol am Steuer oder nach einer Fahrt unter Drogen. Wenn dann frühzeitig ein Rechtsanwalt kontaktiert wird, kann dieser den richtigen Weg einschlagen, ohne dass z.B. nach dem Rauchen eines Joints die Fahrerlaubnis gleich entzogen wird.

Wichtig in all diesen Fällen ist, und dies hat die Erfahrung ganz deutlich gezeigt, dass frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird.

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Fahrerlaubnisrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Tiek.

Wenn eine Familie, eine Ehe auseinanderbricht, wird dies häufig als Unglück empfunden. Wenn Sie sich in dieser Situation vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden, geht es vor allem darum, aufzustehen und sein Glück neu zu suchen. Dies gelingt eher durch Vermeidung von Streit und Kampf und diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet.

Wir beraten und vertreten Sie, auf eine über dreißigjährige Erfahrung aufbauend, in allen Familienangelegenheiten, einschließlich der Gründung und Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Hierzu gehören insbesondere:

  • der Abschluss von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • die elterliche Sorge und das Umgangsrecht
  • Regelungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verwandtenunterhalt
  • Gewaltschutz (Stalking)
  • die Vermögensauseinandersetzung innerhalb und außerhalb des ehelichen Güterrechtes
  • der Versorgungsausgleich
  • die Auseinandersetzung zur Ehewohnung und des Hausrates
  • der Anspruch auf staatliche Unterstützung (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld)
  • die steuerliche Entlastung von Ehe und Familie und – Rechte und Pflichten bei Begründung und Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Selbstverständlich klären wir Sie auch über die Grundzüge und Möglichkeiten einer Mediation auf und helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Mediator.

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Familienrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Dr. Schoewe.

Sind Sie geblitzt worden?
Wurden sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle „ungerecht“ behandelt?
Droht ein Fahrverbot?
Läuft das Punktekonto in Flensburg über?

Zu all diesen Fragen sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der mit den Fragen des Straßenverkehrsrechtes / Ordnungswidrigkeitenrechtes bestens vertraut ist und über langjährige Erfahrungen verfügt. Statt sich in die Gefahr zu bringen sich selbst oder nahe Familienangehörige gegenüber der Ordnungsbehörde „anzuschwärzen“ sollte in jedem Fall nach Erhalt eines Anhörungsbogens zu einer Ordnungswidrigkeit gelten:

Schweigen ist Gold!

Niemand muss sich selbst oder nahe Familienangehörige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wie auch im Rahmen eines Strafverfahrens belasten! Negative Schlüsse dürfen aus Ihrem Schweigen nicht gezogen werden.

Der Rechtsanwalt hat das Recht auf Akteneinsicht und wird Sie nicht nur umfassend beraten können, sondern gegenüber der Ordnungsbehörde auch nach Recht und Gesetz verteidigen. Selbst die von der Ordnungsbehörde gesetzten Antwortfristen verpflichten Sie nicht! Gerade dann wenn Punkte in Flensburg drohen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren, sich zumindest umfassend beraten zu lassen.

Sollte bereits ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert gekommen sein, sollten Sie zeitnah einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt, mit mir, vereinbaren. Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Behörde die Einspruchsschrift eingegangen sein. Selbst ein Bußgeldbescheid, der sie zu Unrecht belastet, wird nach Ablauf von 2 Wochen rechtskräftig. So ist es im schlimmsten Fall sogar denkbar, dass Sie Punkte in Flensburg erhalten oder ein Fahrverbot antreten müssen, obwohl sie eine Ordnungswidrigkeiten nicht begangen haben.

Droht mit einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot, kann in einem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern schnell die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen, da kaum ein Arbeitgeber bereit ist, einem Arbeitnehmer 4 Wochen oder mehr Urlaub am Stück zu gewähren. Gerade in solchen Fällen sollten Sie auf Ihrem anwaltlichen Beistand vertrauen.

Grundstücke sind nicht das Leben, allerdings gestalten sie es, ob wir wollen oder nicht.

In aller Regel haben Grundstücke einen hohen Wert, von dem Generationen zehren können. Mitunter sind sie das Wichtigste, was man seinen Angehörigen hinterlässt und doch machen sie nicht nur Freude. Anstatt auf der Terrasse zu sitzen, muss man Mehrarbeit leisten, um die Hypotheken abtragen zu können.

Mit Grundstücken sind in aller Regel wichtige Rechtsgeschäfte verbunden, die deshalb auch der notariellen Beurkundung bedürfen. Sie werden kombiniert mit Bankverträgen, mit der Bestellung von Nießbrauchsrechten oder Altenteilen.

Was hat es mit dem Erbbaurecht auf sich oder einer Grundstücksgesellschaft? Was ist bei Beeinträchtigungen meines Grundstückseigentums? Worauf muss sich beim Abschluss eines Maklervertrages achten? Wie kann ich mich gegen eine drohende Zwangsversteigerung zur Wehr setzen?

Sollten Sie diese oder andere Probleme mit Ihrem Grundstück haben, lassen sich beraten und zwar so früh wie möglich. Wenn ein Vertrag beurkundet worden ist, ist es meistens zu spät.

 

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des privaten Grundstücksrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Dr. Schoewe.

Ist Ihnen Schaden zugefügt worden oder haben Sie einem anderen Schaden zugefügt?

Hat ein Hund gebissen oder ein Pferd getreten?

In all diesen Fällen kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat bzw. anwaltlichen Beistand einzuholen. Häufig weiß der Geschädigte nicht, welche Ansprüche auf seiner Seite tatsächlich stehen, was von dem Schädiger tatsächlich gefordert werden kann. Häufig behauptet der Schädiger auch einen ganz anderen Sachverhalt, nur um „seinen Kopf aus der Schlinge“ zu ziehenden. Der erfahrene Anwalt wird dann bemüht sein, dass frühzeitig Zeugen vernommen werden, damit sie sich noch an Einzelheiten des Geschehens erinnern können.

Sollten Sie einem anderen Schaden zugefügt haben, gilt es zu prüfen, ob die aufgelisteten Schadenspositionen tatsächlich zum Schadensgeschehen passen, oder ob möglicherweise Dinge abgerechnet werden, die gar nicht mit dem Schadensgeschehen in Verbindung zu bringen sind.

Sofern ein Hund mit dem Spiel war oder ein anderes Tier wird der erfahrene Rechtsbeistand aufzuklären haben, ob es möglicherweise ein Nutztier war.

Hat sich in dem Schadensereignis eine typische Tiergefahr verwirklicht (beispielsweise 2 rivalisierenden Runde beißen sich, ein Hundebesitzer geht dazwischen und wird selbst gebissen), so werden Schadensersatzansprüche auf verschiedenen Ebenen entstehen können. Aus dem Beispielsfall wird aber auch deutlich, dass mehrere Standpunkte, je nach Blickwinkel, vertreten werden können. Der verletzte Hundebesitzer könnte ohne anwaltlichen Beistand leer ausgehen, wie es häufig von den Haftpflichtversicherungen praktiziert wird, die sagen, dass der Hundebesitzer, der selbst seinen Hund beschützen wollte, sich in eine Gefahr begeben hat und zwar freiwillig. So kann es schnell sein, dass ohne anwaltlichen Beistand der Geschädigte auf eigenen Kosten auf eigenem Schmerzensgeld und auch auf den eigenen Arztkosten sitzen bleibt. Der erfahrene Anwalt jedoch wird mit Argumentation und Studium entsprechender Urteile den Weg finden, dass die berechtigten Ansprüche durchgesetzt werden.

 

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Schadensrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Tiek.

Wir organisieren für Sie eine dem Recht und Gesetz entsprechende Verteidigung. Es gilt nach wie vor der alte Grundsatz:

In Dubio pro Reo!

Dieser Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, sollte bereits mit Erhalt des Ersten Anhörungsschreibens, der Einladung zur Beschuldigtenvernehmung Beachtung finden. Bereits mit der 1. Beschuldigtenvernehmung werden die Weichen gestellt für das gesamte Strafverfahren. Darum gilt neben dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten vor allem auch:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Niemand kann im Strafverfahren gezwungen werden, sich selbst oder einen nahen Familienangehörigen zu belasten. Der Verteidiger hat das Recht Einsichtnahme in die Ermittlungsakten zu nehmen und wird dann die Möglichkeit haben, den Mandanten sachgerecht zu verteidigen, eine Verteidigungsstrategie aufzubauen. Dabei wird der erfahrene Strafverteidiger selbstverständlich dem Grundsatz folgen, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, sondern der Staat über die Strafverfolgungsbehörde, nämlich die Staatsanwaltschaft, die Schuld des Angeklagten erwiesen sein muss.

Der dringende Rat an jeden gilt nach wie vor, dass von Ihnen keinerlei Erklärungen abgegeben werden sollten, bevor nicht der Rechtsanwalt Einsichtnahme in die Ermittlungsakte genommen hat. Dazu gehört insbesondere, dass mit der Polizei, sei es über einen Fragebogen, sei es persönlich, sei es telefonisch keine Unterhaltung stattfinden sollte. Dies kann Ihnen auch später nicht zum Nachteil gereichen.

Ihr Verteidiger wird schnellstmöglich sämtliche Informationen einholen, die für eine sachgerechte Verteidigung notwendig sind. Sollte ein Haftbefehl im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine Rolle spielen, werden von uns auch Anhörungsterminen wahrgenommen oder Besuchstermine bei der Polizei oder in der JVA organisiert.

Sofern als Nebenfolge die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielt, wird der Verteidiger sehr schnell handeln müssen und nicht nur darauf vertrauen, dass von Seiten des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft die Akte vordringlich behandelt wird. Gleichermaßen muss auch taktisch klug vorgegangen werden. Hier sind unsere langjährigen Erfahrungen und die erworbenen Spezialkenntnisse in den Bereichen des Strafrechts sowie des Straßenverkehrsrecht ein ganz besonders großer Trumpf.

 

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Strafrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihre Ansprechpartner sind RA Knye und RA Tiek.

Dies betrifft die Fälle, in denen gegebenenfalls Vollstreckungsaufschub beantragt werden soll, die Vollstreckung eines Haftbefehles droht oder der Mandant als Selbststeller zum Haftantritt in die JVA gehen möchte.

Wir vertreten und verteidigen Sie auch während des Strafvollzuges. Dies betrifft:

  • Lockerungen, Ausgang, Hafturlaub und offener Vollzug
  • Arbeiten in und außerhalb der Haftanstalt

Wir begleiten Sie bis Sie wieder in Freiheit sind:

  • Einforderung und Begleitung von Behandlungsmaßnahmen (Straftataufarbeitung, Suchtberatung, Anti-Gewalt-Training und Ähnliches mehr)
  • Hilfe bei notwendigen Genehmigungsverfahren (psychologischer Dienst, Genehmigung Justizministerium, Prognosegutachten)

Wir begleiten Sie auch bei der vorzeitigen Entlassung:

  • Anträge auf Halbstrafe oder 2/3 Entlassung, Teilnahme an entsprechenden Anhörungsterminen

Wir begleiten Sie bei Geldstrafen und Bewährungsstrafen damit Sie in Freiheit bleiben. Damit eine Geldstrafe nicht in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird, vertreten wir Sie bei:

  • Ratenszahlungsanträgen
  • Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Strafvollstreckungsrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Knye.

Haben Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallregulierung? Will die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen? Verweigert sie die vollständige Schadensregulierung?

Die Ansprüche des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall sind klar definiert. Der Unfallgeschädigte kann von dem Unfallverursacher die Wiederherstellung seines Fahrzeuges verlangen. Dazu gehört natürlich, dass sich zuvor ein Kfz-Sachverständiger den Schaden anschaut und einschätzt. Häufig werden Verkehrsunfallopfer von der gegnerischen Haftpflichtversicherung überredete, dass deren eigene Gutachter das geschädigte Fahrzeug anschauen. Bitte beachten Sie, dass Gutachter der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sicher nicht in jedem Fall die Interessen des Geschädigten, sondern die Interessen der Versicherung vertreten.

Geschädigte haben Anspruch ihren eigenen Gutachter zu wählen. Hierbei bin ich als Rechtsanwalt gern behilflich, da der Mandant von meinen Erfahrungen profitieren soll.

Geschädigte haben grundsätzlich Anspruch für die Reparaturdauer sich einen Mietwagen zu nehmen, gegebenenfalls können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Dies gilt auch bei einem Totalschaden, für die Dauer der durchschnittlichen Suche eines Ersatzfahrzeuges.

Geschädigte haben auch Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden.

Sollten auch Personen geschädigt worden sein, sind gleichermaßen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder ein Haushaltsführungsschaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Zahlung gegebenenfalls aufzugeben.

Gern stehe ich für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Häufig hat die anwaltliche Beratung dazu geführt, dass nach einem Verkehrsunfall Ansprüche reguliert werden konnten, auf die der Mandant gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ansonsten „verzichtet“ hätte.

Anwaltskosten sind als Teil des Schadens von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu tragen!

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Verkehrsrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Tiek.

Schon Dieter Hildebrandt wusste, dass es nicht hilft, das Recht auf seiner Seite haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.

Irren ist menschlich und Fehler macht jeder, wovon Rechtsanwälte nicht ausgenommen sind. Dafür einstehen zu müssen ist jedoch ein anderes und selbst wenn man sich für Fehler entschuldigt, heißt es nicht automatisch, auch in Regress genommen werden zu können.

Wenn Sie trotz Anrufung der für Ihren Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer, oder der Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer auf diesem Gebiet Rat brauchen, wenden Sie sich an uns. Aus einer mehr als 20 Jahre andauernden Tätigkeit für die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, ist ein Erfahrungsschatz für die vertraglichen und außervertraglichen sowie die Berufspflichten eines Rechtsanwaltes entstandenen, auf den sie zurückgreifen können.

Hierin eingeschlossen sind auch Fragen der anwaltlichen Vergütung und des Umganges mit Berufshaftpflichtversicherern der Rechtsanwälte.

 

Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Anwaltshaftungsrechts anwaltlich zu beraten. Senden Sie uns gleich hier Ihre Anfrage oder rufen Sie an. Ihr Ansprechpartner ist RA Dr. Schoewe.

 

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Prüfen Sie uns, wir beraten Sie gern!